Konzept zum Förder- und Beratungszentrum im Kreis Cochem-Zell
mit den Standorten Düngenheim, Dohr, Kaisersesch und Blankenrath.
Leitung/Koordination des FBZ:
St. Martin Förderschule Düngenheim
1. Auftrag und Aufgaben des Förder- und Beratungszentrums
Die oben genannten drei Schulen verpflichten sich, gemeinsam Inklusion im Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums qualitativ weiterzuentwickeln und durch präventive Maßnahmen sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Die vernetzten Förderschulen entwickeln in enger Kooperation auf der Grundlage der vorgehaltenen Ressourcen ein gemeinsames Konzept, um den Inklusionsauftrag des Förder- und Beratungszentrums umzusetzen.
2. Zuständigkeitsbereiche
Mit Blick auf die Größe der Gebietskörperschaften wird der Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums grundsätzlich wie folgt aufgeteilt:
· Die St. Martin Förderschule Düngenheim und die Astrid-Lindgren-Schule in Dohr beraten und unterstützen die Schulen im Kreis Cochem-Zell in den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung
· Die Förderschule in Kaisersesch/Blankenrath berät und unterstützt die Schulen im Kreis Cochem-Zell im Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung.
2.1 Regionale Aufteilung der Beratung
Der Landkreis Cochem-Zell wird geographisch durch den Verlauf der Mosel geteilt. Insofern liegt es nahe, die Teilung zur Grundlage der regionalen Aufteilung der Beratungsangebote zu nehmen:
· Förderschule Dohr: Förderschwerpunkte ganzheitliche und motorische Entwicklung: „alter Kreis Zell“, Moseltal und Hunsrück
· Standort Blankenrath für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Soz.-emotionale Entwicklung: Moseltal und Hunsrück
· Standort Kaisersesch für die Förderschwerpunkte wie eben: „Eifel“
· Förderschule Düngenheim: Förderschwerpunkte ganzheitliche und motorische Entwicklung: Bereich „Eifel“
Damit können Fahrtkosten und zeitlicher Aufwand zur Erreichung der Beratungsorte vermieden werden. Zudem stellt diese Zuordnung sicher, dass die Zahl der Ansprechpartner für die einzelnen beratenden Schulen im Sinne einer besseren Betreuung überschaubar bleibt.
2.1 Inhaltliche Differenzierung der Beratung
Neben der regionalen Zuordnung der Schulen können im Bedarfsfall auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen der einzelnen Schulen, insbesondere zwischen den Schulen in Dohr und Düngenheim mit gleichen Förderschwerpunkten, festgelegt werden, die den besonderen inhaltlichen Besonderheiten der Schulen entsprechen: So kann beispielsweise Dohr Beratung im Bereich des Autismusspektrums anbieten, während Düngenheim den spezifischen TEACCH-Ansatz beisteuern könnte. Eine genauere thematische Festlegung ist unter den Schulen noch zu entwickeln.
3. Aufgabenbereiche des Förderzentrums und der Förderschulen
3.1 Förder- und Beratungszentrum
Das Förder- und Beratungszentrum nimmt Anfragen im Sinne seines Auftrages an und setzt erforderliche Maßnahme in Absprache mit den Kooperationsschulen in Gang. Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt den Aufbau von Kooperations-, Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen mit allen Stammschulen für Beratung. Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt den Aufbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen mit den Abteilungen Soziales, Jugend und Familie und Gesundheitswesen des Kreises Cochem-Zell, mit Rehabilitationsträgern, vorschulischen Einrichtungen, anderen Beratungssystemen und weiteren außerschulischen Partnern.
3.2 St. Martin Förderschule Düngenheim und die Astrid-Lindgren-Schule Dohr
Die beiden Schulen übernehmen in dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung folgende Aufgaben:
- Steigerung der Inklusionsquote durch Sicherstellung angemessener Vorkehrungen für die Förderschwerpunkte ganzheitliche und motorische Entwicklung insbesondere an Schwerpunktschulen durch Beratungsaspekte wie Barrierefreiheit, classroom-management, Unterrichtsmethoden (lebenspraktische Förderung, Handlungsorientierung, Visualisierung) und Medienauswahl (z.B. in der Unterstützten Kommunikation).
- Aufbau einer Kultur des Behaltens und Vermeidung von Drop-out durch Beratungsaspekte wie z. B. Informationen zu individuellen Beeinträchtigungen (Syndromen und ihre Auswirkungen auf Lernen), Förderdiagnostik und Förderpläne, spezifische Methoden der Verhaltenssteuerung, kollegiale Fallberatung, Elternarbeit und Alltagsstrukturierung (TEACCH).
- Gestaltung und Optimierung von Übergängen von inklusiven Kitas zur inklusiven Grundschule, zur inklusiven SEK I-Schule zur inklusiven BBS durch Beratung und Maßnahmen wie Unterrichtshospitationen, Entwickeln von Fördermöglichkeiten und Förderplänen, qualitative Auswertung des sonderpädagogischen Fördergutachtens und Elternberatung.
- Herstellen der Anschlussfähigkeit des Lehrplans der Förderschule ganzheitliche Entwicklung an die Unterrichtsfächer der Regelschule durch Bereitstellen schuleigener Arbeitspläne, fachdidaktische Beratung z. B. im Sinne des "erweiterten Lesebegriffs" und eines Spiralcurriculums im Bereich Sachunterricht.
- Aufbau von Kooperationsstrukturen mit den Berufsbildenden Schulen (BVJ) des Kreises durch Unterrichtshospitationen von Lehrern und Schülern; gemeinsame Arbeitsprojekte und dem Aufbau von Vernetzungsstrukturen mit außerschulischen Partnern (Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienste und Industrie- und Handwerkskammern).
- Unterstützung der Eltern bei der Wahl des Förderortes durch ein gestuftes System der Elternberatung an den Schnittstellen der Schullaufbahn (Einschulung, Transition von Grundschule zur SEK I-Schule, Wechsel zur BBS).
3.3 St. Martin Förderschule und die Astrid-Lindgren-Schule
Im Förderschwerpunkt motorische Entwicklung, insbesondere Beratung bei schwerer körperlicher Behinderung, chronischen Erkrankungen und spezieller Hilfsmittelversorgung übernehmen oben genannte Schulen folgenden Entwicklungsauftrag:
· Aufbau von überregionaler Kooperation anderen Förder- und Beratungszentren
· Steigerung der Inklusionsquote durch einzelfallbezogene Beratung und Unterstützung für Lehrkräfte der im Zuständigkeitsbereich gelegenen allgemeinen Schulen (allgemein- und berufsbildenden Schulen), die Schülerinnen und Schüler mit motorischer Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen inklusiv unterrichten (z.B. zum Nachteilsausgleich, zur angemessenen Hilfsmittelversorgung, zur Integration in den Schulalltag),
· Unterstützung der Eltern bei der Wahl des Förderortes durch Beratung der Eltern zur motorischen Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen ihrer Kinder (z.B. zum Antragsverfahren bei den Krankenkassen)
3.4 Förderschule Kaisersesch/Blankenrath
Die Förderschule Kaisersesch/Blankenrath übernimmt in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung folgende Aufgaben:
- Aufbau von Kooperationsstrukturen auf der Grundlage des erarbeiteten und eingeführten Kooperationskalenders für Kitas und Schulen.
- Prävention und Reduktion der Förderquote im Bereich Lernen und sozial-emotionale Entwicklung durch Beratung von vorschulischen Einrichtungen, Schulen und Eltern
- Steigerung der Inklusionsquote und Sicherstellung angemessener Vorkehrungen durch Auf- und Ausbau eines inklusiven Unterrichtsangebotes im Förderschwerpunkt Sprache in Grundschulen
- Steigerung der Inklusionsquote und Sicherstellung angemessener Vorkehrungen durch Beratung in Bezug auf den Aufbau verhaltensfördernder Strukturen, Regelsystemen und Ritualen in den inklusiven Schulen und in allgemeinbildenden Schulen.
· Gestaltung und Optimierung von Übergängen nach dem 2. Schuljahr von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache zur Grundschule durch Beratung von Lehrkräften an der Zielschule zur Schaffung organisatorischer, methodischer und didaktischer Rahmenbedingungen, die eine erfolgreiche Kommunikation für alle Beteiligten ermöglichen und sprachliches Lernen begünstigen.
- Beratung im Hinblick auf die Vernetzung mit den Abteilungen des Landkreises (Abteilung Soziales, Jugend und Familie und Gesundheitswesen), therapeutischen Einrichtungen und anderen außerschulischen Partnern
- Aufbau einer "Kultur des Behaltens" im Bereich sozial-emotionale Entwicklung u.a. durch temporäre Förderung in Kleinstgruppen mit dem Ziel der Rückführung
- Begleitende und beratende systematische Rückführung nach Übergängen im Förderschwerpunkt Lernen in die Sekundarstufe I zur Verbesserung von Schulabschlüssen
- Beratung der Lehrkräfte der Grundschulen und Sekundarstufe I nach Übergängen von der Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung in die allgemeinbildende Schule.
3.5 Beratung in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören
Für diese Förderschwerpunkte bestehen durch die Landesschulen etablierte Beratungsstrukturen.
Entwicklungsauftrag des Förder- und Beratungszentrums ist es, gemeinsam mit den genannten Schulen das Beratungsangebot in den Förderschwerpunkten Sehen und Hören so weiterzuentwickeln, dass im Zuständigkeitsbereich fachliche Kompetenzen auf Dauer wohnortnah verankert sind.